Der Aufbau von Bürgernetzwerken im Quartier setzt Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement voraus. Bürgerinnen und Bürger zum Mitmachen anzuregen und Teilhabemöglichkeiten zu schaffen, – dies erfordert auf Seiten örtlicher Organisationen einiges an Know-how. Auf dem vorletzten Treffen der Stadtteilvernetzer in Heslach diskutierten wir, welche Rahmenbedingungen notwendig sind, um Bürgerengagement zu ermöglichen.
Auch auf Landesebene ist die Förderung des Freiwilligenengagements ein wichtiges Thema. Zwei Jahre lang tagten unterschiedliche Forschungs-und Entwicklungsteams aus Multiplikatoren und Unterstützern des bürgerschaftlichen Engagements, um Engagement, Engagementhindernisse und -potentiale bestimmter Zielgruppen (u.a. von Jugendlichen, Alten, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen mit Behinderung) zu untersuchen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung griff das Land auf und formulierte eine “Engagementstrategie Baden-Württemberg”.
Aufgelegt wurde nun das Landesprogramm: “Gemeinsam sind wir bunt” – Lebensräume zu Engagement-Räumen entwickeln. Dieses Programm fokussiert nicht auf einzelne Zielgruppen, sondern auf die Entwicklung gemeinsamer Lebens- und Begegnungsräume. “Solche Engagement-Räume können (…) unterschiedlichster Natur sein: Nachbarschaften in Häusern; Nachbarschaften, in denen Menschen nebeneinander wohnen; Quartiere oder Stadtteile; Städte, Gemeinden, Regionen etc.”, heißt es im Landesprogramm. Bewerben können sich Projekte, die darauf zielen, die Vielfalt der vor Ort lebenden Menschen für ein engagiertes “Miteinander und Füreinander” zu nutzen.
Wer am Aufbau lokaler Bürger-Netzwerke mitwirkt, der gestaltet auch dieses lokale Mit- und Füreinander. Insofern gibt es sicher seitens der Stuttgarter Stadtteilvernetzer Projekte, die für eine Bewerbung in Frage kommen, – sie dürfen allerdings noch nicht begonnen haben. Das Landesprogramm sieht zwei Programmphasen vor: eine Erkundung der örtlichen Engagement-Landschaft als erste Phase und die Umsetzung partizipativ entwickelter Vorhaben in Phase zwei.
Alle genannten Texte, einschließlich des Landesprogramms und des Antragsformulars, findet man auch auf der Webseite des baden-württembergischen Sozialministeriums.